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Ansprechpartner

Thorsten Heilemann

+49 (0) 5602 83 69 09 3

info(at)drk-baunatal.de

Altenbaunaer Str. 45
34225 Baunatal

So helfen Sie mit Bußgeldern oder Geldauflagen

Wenn ein Strafgericht oder die Staatsanwaltschaft Geldauflagen verordnet bzw. ein Bußgeld verhängt, können diese Mittel einem guten Zweck zugeführt werden. Der zuständige Richter oder Staatsanwalt entscheidet, welcher Organisation die Geldauflage zu Gute kommt.

Ihre Zuweisung an das Deutsche Rote Kreuz in Baunatal

Die vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer im Deutschen Roten Kreuz Baunatal sind dort, wo die Not am größten ist.

Sie helfen nicht nur bei Rettungseinsätzen, sie unterstützen auch kurz gesagt all Jene, die unsere Hilfe besonders dringend benötigen.

Aus unserem vielfältigen ergibt sich die Möglichkeit, Geldauflagen und Bußgelder „fair“ im Sinne des vorliegenden Tatbestands einem guten Zweck zuzuweisen.

Geldauflagen und Bußgelder können Sie auf das folgende Konto überweisen:

Raiffeisenbank Baunatal
IBAN: DE80520641560000103004
BIC: GENODEF1BTA

Verwendungszweck: Bußgeld / Geldauflage für die Rotkreuz Arbeit

Helfen Sie mit Ihrer Empfehlung!

Sie kennen einen Staatsanwalt, Strafverteidiger oder Richter persönlich? Wir freuen uns, wenn Sie ihnen von der Möglichkeit erzählen, das Deutsche Rote Kreuz in Baunatal durch Geldauflagen bzw. Bußgelder zu unterstützen!